{"id":4983,"date":"2018-09-09T15:08:41","date_gmt":"2018-09-09T17:08:41","guid":{"rendered":"https:\/\/datos.azuolynobiblioteka.lt\/kauno-miesto-savivaldos-instituciju-raida\/"},"modified":"2019-10-31T12:07:19","modified_gmt":"2019-10-31T14:07:19","slug":"die-entwicklung-der-selbstverwaltungsinstitutionen-der-stadt-kaunas","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/datos.azuolynobiblioteka.lt\/de\/die-entwicklung-der-selbstverwaltungsinstitutionen-der-stadt-kaunas\/","title":{"rendered":"Die Entwicklung der Selbstverwaltungsinstitutionen der Stadt Kaunas"},"content":{"rendered":"<p style=\"text-align: right;\"><strong>Dr. Rasa Varsackyt\u0117<br \/>\n<\/strong><\/p>\n<h3>Die Entwicklung der Selbstverwaltungsinstitutionen der Stadt Kaunas<\/h3>\n<p>Als Geburtstag der Stadt Kaunas sollte nicht das Jahr 1361 gelten, als in den Chroniken von Kreuzrittern die Burg von Kaunas zum ersten Mal erw\u00e4hnt wurde, sondern der Februar von <strong><span id=\"1408\">1408<\/span><\/strong>, als der Gro\u00dff\u00fcrst Vytautas der Stadt am Nemunas das Magdeburger Recht verlieh. Nach 1408 genossen die Einwohner der Stadt rechtliche und steuerliche Immunit\u00e4t. Die Zeitgenossen nannten diese Gemeinschaft\u00a0Respublica Caunensis \u2013\u00a0die Republik von Kaunas. Nach der Verleihung des Privilegs von Vytautas entwickelte sich Kaunas zu einer europ\u00e4ischen Stadt. Die Macht\u00a0des selbstverwalteten Kaunas repr\u00e4sentierten drei eng untereinander verbundene Institutionen \u2013 der Stadtverwalter, der Rat oder Magistrat (12 R\u00e4te und 4 B\u00fcrgermeister) und das Bankgericht (12 Personen).<\/p>\n<p>Der Stadtverwalter war gem\u00e4\u00df dem Magdeburger Recht der wichtigste Beamte der Selbstverwaltung, der Repr\u00e4sentant der Stadt; dieses Amt verlieh aber mehr Ehre als Macht. Der Stadtverwalter f\u00fchrte den Vorsitz im Bankgericht, verk\u00fcndete seine Entscheidungen. In der Stadt funktionierte das Hausgericht des Stadtverwalters, dessen juristische M\u00f6glichkeiten allerdings im Jahr 1540 durch das Privileg von Kaunas eingeschr\u00e4nkt wurden \u2013 seitdem durfte der Stadtverwalter sich nur solcher F\u00e4lle annehmen, wo die Klage nicht mehr als 10 Schock (5 Dutzend) Groschen betrug. Nach dem Privileg von Steponas Batoras von 1584 hatten die Mitglieder des Magistrats das Recht, 4 Kandidaten f\u00fcr den Posten des Stadtverwalters aus eigenen Reihen zu w\u00e4hlen; die endg\u00fcltige Entscheidung traf dann der Gro\u00dff\u00fcrst. Auf solche Weise wurde die Selbstverwaltung von Kaunas erweitert, die Macht des Magistrats wurde st\u00e4rker und es wurde gew\u00e4hrleistet, dass zum Stadtverwalter ein erfahrener Stadtb\u00fcrger gew\u00e4hlt wird. An der zweiten Stelle nach dem Stadtverwalter stand der Rat oder Magistrat. Eine Zeitlang kontrollierte diese Institution das ganze Leben der Stadt, indem sie das Statut der Stadt verabschiedete und f\u00fcr seine Umsetzung sorgte. Der Rat erf\u00fcllte die Funktion des Stadtgerichtes und besch\u00e4ftigte sich mit den Fragen der Vormundschaft, des Verm\u00f6gens, der Erbschaft u.a. Auf der untersten Stufe der Stadtverwaltung stand das Kollegium des Bankgerichtes, welches sich haupts\u00e4chlich mit kriminellen Angelegenheiten, Versto\u00dfen gegen das \u00f6ffentliche Stadtrecht und Verm\u00f6gensklagen besch\u00e4ftigte. Nach den Kriegen Mitte des 17. Jhs., der Okkupation und der darauf folgenden Krise wurde das Kollegium des Bankgerichtes zum Bestandteil des Magistrats, da die Verwaltungsfragen der Stadt zusammen mit dem Rat angeh\u00f6rt wurden. Zur gleichen Zeit entstand ein neues gemeinsames Gericht vom Stadtverwalter und Magistrat, welches sich mit kriminellen Angelegenheiten der Vertreter der Stadtregierung besch\u00e4ftigte. An den Sitzungen der Stadtregierung nahmen auch die sog. Geschworenen der Gemeinschaft teil, die zwar keine Stimme hatten, aus deren Reihen aber der Magistrat die neuen Mitglieder w\u00e4hlte.<\/p>\n<p>Die Wahlen der Stadtregierung fanden j\u00e4hrlich am 22. Februar statt (Tag des Throns vom Hl. Petrus). Gem\u00e4\u00df der alten Tradition wurden die Wahlen mit der Heiligen Messe in der Hl. Peter-und-Paul-Kirche (heute die Erzkathedrale-Basilika) vor dem sog. Literatenaltar (Maria-Himmelfahrt-Altar) eingeleitet, indem man um Gottes Hilfe bei der Wahl der neuen Beamten bat. Nach dem Gottesdienst zog die Prozession von Magistratsmitgliedern, Geschworenen und an den Sitzungen teilnehmenden Kaufleuten Richtung Rathaus. Auch hier wurden die Wahlen mit dem Gesang\u00a0\u201eVeni Creator Spiritus\u201d\u00a0und dem Gebet an den Allh\u00f6chsten eingeleitet. Nach der Wahlsession kehrte man wieder in die Kirche zur\u00fcck, indem man dem Gott f\u00fcr den Tag dankte und\u00a0\u201eTe Deum Laudamus\u201c\u00a0sang.<\/p>\n<p>Der Status der Selbstverwaltung war ein wichtiger Bestandteil der st\u00e4dtischen Identit\u00e4t. Im Staat der Bojaren konnten viele B\u00fcrger gerade in der Stadt ihre F\u00e4higkeiten zum Ausdruck bringen; das betraf sowohl Gesch\u00e4ft und Karriere als auch das kreative Schaffen. Die Stadt verteidigte ihre Privilegien sehr genau, und das Rathaus, mit dessen Bau <strong><span id=\"1542\">1542<\/span><\/strong> begonnen wurde, sowie der Wappen wurden zu einem wichtigen Symbol der st\u00e4dtischen W\u00fcrde. Anfang des Jahres 1572 beschreibt der Chronist der Stadt Andrius Nareiko (Nareyko) im Magistratbuch die Bedeutung des Rathauses in Versen, vergleicht es mit dem Gotteshaus und hebt die Wichtigkeit und Verantwortung der dort t\u00e4tigen Beamten hervor:<br \/>\nDies Geb\u00e4ude darf Gotteshaus genannt werden,<\/p>\n<p><em>Wenn die Tugend dort gedeiht.<\/em><br \/>\n<em>Es ist ein Haus des Rates,<\/em><br \/>\n<em>Und nicht eins des Verrates.<\/em><br \/>\n<em>Wer dieses Haus bewohnen will,<\/em><br \/>\n<em>Soll das Herrschen untereinander lernen.<\/em><\/p>\n<p>(Der Eintrag des Chronisten A. Nareiko vom 1572 (ohne Angaben vom Monat und Tag), die Manuskriptabteilung in der Bibliothek der Vilniusser Universit\u00e4t, f. 7, K. m. a. 1568\u20131572, l. 115)<br \/>\n\u00dcbrigens, man kann auch viele kritische Bemerkungen in Bezug auf die Stadtverwaltung und die Wahlen zum Magistrat Ende des 18. Jhs. von den unbekannten Verfassern finden.<\/p>\n<p>Diese Kritik der Zeitgenossen konnte durch die K\u00e4mpfe der politischen M\u00e4chte im Stadtmagistrat, gefolgt von pers\u00f6nlichen Interessen und finanziellen Machenschaften, ausgel\u00f6st werden.<\/p>\n<p>Es ist wichtig zu wissen, dass sich die T\u00e4tigkeit der Institutionen der st\u00e4dtischen Selbstverwaltung nur auf die Stadt beschr\u00e4nkte, au\u00dferhalb der St\u00e4dte musste man den Gesetzen des von Bojaren regierten Staates gehorchen. Die Situation \u00e4nderte sich erst w\u00e4hrend des sog. Vier-Jahres-Sejms (1788\u20131792). Am 18. April <strong><span id=\"1791\">1791<\/span><\/strong> wurde im Sejm das Stadtgesetz verabschiedet, welches in die Verfassung vom 3. Mai 1791 aufgenommen wurde. Demzufolge mussten dem Stadtrecht alle Stadtbewohner samt Bojaren unterstehen. Die Bojaren, die ein Haus in der Stadt besa\u00dfen, durften Stadtb\u00fcrger werden, ohne ihre Rechte als Bojaren einzub\u00fc\u00dfen. Den Stadtb\u00fcrgern wurden im Gegenzug einige Rechte von Bojaren zuerkannt: die Immunit\u00e4t bis zur Gerichtsverhandlung, das Recht auf Erwerb von Grundst\u00fccken au\u00dferhalb der Stadt u.a. Diese Ma\u00dfnahmen f\u00fchrten zur Ann\u00e4herung zwischen zwei gesellschaftlichen Klassen. Leider konnten die Reformen nicht umgesetzt werden, da der polnisch-litauische Staat im Jahre <strong><span id=\"1795\">1795<\/span><\/strong> endg\u00fcltig zerfiel.<\/p>\n<p>Ende des 18. Jhs. \u2013 Anfang des 19. Jhs. \u2013 in der \u00dcbergangszeit \u2013 wurde die Selbstverwaltung noch nicht sehr stark eingeschr\u00e4nkt, au\u00dferdem galten die alten Privilegien und das Magdeburger Recht. Verglichen aber mit der Zeit des Gro\u00dff\u00fcrstentums Litauen, waren die Kompetenzen des Magistrats schon eingeschr\u00e4nkt, die Stadt unterstand direkt den Regierungsbeamten aus Vilnius und St. Peterburg (seit <strong><span id=\"1843\">1843<\/span><\/strong> auch noch dem Vorstand des Kaunasser Guberniums). <strong><span id=\"1808\">1808<\/span><\/strong> wurde der Stadtmagistrat durch eine Duma aus 6 Personen ersetzt, aus deren Reihen das Stadtoberhaupt gew\u00e4hlt wurde und den Vorsitz der Duma f\u00fchrte. Die Kompetenzen der Duma waren beschr\u00e4nkt: Sie passte auf die Ordnung in der Stadt auf, sorgte f\u00fcr die Gesch\u00e4fte und das Eigentum. Dieser Zustand hielt bis <strong><span id=\"1876\">1876<\/span><\/strong>, als in Litauen am 28. Juni 1870 das St\u00e4dtegesetz verabschiedet wurde. Zu den wichtigsten Institutionen der Selbstverwaltung wurden laut diesem Gesetz Wahlsitzungen, Stadtduma und Stadtvorstand. Die Hauptfunktion der Wahlsitzungen bestand darin, alle vier Jahre die Mitglieder der Stadtduma zu w\u00e4hlen. Die Stadtduma wurde nicht mehr von Kastenvertretern gew\u00e4hlt, sondern von Eigent\u00fcmern. Die Stadtduma \u00fcbernahm die organisatorische Funktion. Sie wurde f\u00fcr vier Jahre gew\u00e4hlt, ihre Zusammensetzung schwankte zwischen 69 und 72 Mitgliedern. Die Konfession der Mitglieder wurde streng reglementiert (nichtchristliche Mitglieder, d. h. Juden, durften nicht mehr als einen Drittel der Duma ausmachen). Der Vorstand war ein Exekutivorgan und bestand aus dem Stadtoberhaupt und Vorstandsmitgliedern, welche von der Duma aus eigenen Reihen f\u00fcr vier Jahre gew\u00e4hlt wurden. Die Zahl der Vorstandsmitglieder wurde von 6 im Jahre 1876 bis auf 4 in sp\u00e4teren Jahren reduziert. Die Hauptbeh\u00f6rde f\u00fcr die Kontrolle von Stadtverwaltungen war das Komitee f\u00fcr St\u00e4dteangelegenheiten. Es war f\u00fcr die wichtigsten Angelegenheiten zust\u00e4ndig \u2013 best\u00e4tigte die Wahlergebnisse, l\u00f6ste Streitigkeiten, \u00fcberpr\u00fcfte Beschwerden, beriet \u00fcber den Haushalt der Stadt. Die Selbstverwaltung der St\u00e4dte war somit im zaristischen Russland ziemlich beschr\u00e4nkt. Ende des Jahrhunderts wurden diese Kompetenzen noch mehr eingeschr\u00e4nkt.<\/p>\n<p>In der Zeit der Ersten Republik Litauens wurde der Stadtrat 6 Mal gew\u00e4hlt: <strong><span id=\"1918\">1918<\/span><\/strong>, 1920, 1921, 1924, 1931 und 1934. Die Zahl der Mitglieder wechselte immer wieder: 1918 waren es 71 Mitglieder, 1920 und 1921 jeweils 55, 1924 \u2013 70, 1931 und 1934 \u2013 24. In den Jahren 1918\u20131919 war anstelle vom B\u00fcrgermeister das Pr\u00e4sidium aus vier vom Stadtrat gew\u00e4hlten Mitgliedern t\u00e4tig. Das Amt des B\u00fcrgermeisters in Kaunas wurde <strong><span id=\"1921\">1921<\/span><\/strong> eingef\u00fchrt. Als erster bekleidete diesen Amt Jonas Vilei\u0161is (bis 1931). Seine Arbeit setzten Antanas Gravrogkas (1932\u20131933) und Antanas Merkys (1933\u20131939) fort. Der Stadtrat von Kaunas w\u00e4hlte aus eigenen Mitgliedern den Vorstand (ab 1931 \u00fcbernahm der B\u00fcrgermeister die Funktionen des Vorstands), dessen Gr\u00f6\u00dfe von der Zahl der Mitglieder im Stadtrat abh\u00e4ngig war. An den Wahlen zur Selbstverwaltung der Stadt nahmen verschiedene politische Parteien, Organisationen, Gemeinschaften teil. <\/p>\n<p>Die Stadt wurde aktiv \u2013 Versammlungen und laute Meetings wurden abgehalten, farbige Werbeplakate \u00fcberall aufgeklebt. Nach dem Staatsstreich am 17. Februar 1926 verloren allerdings die Selbstverwaltungen von St\u00e4dten an Bedeutung. Das neue Selbstverwaltungsgesetz von <strong><span id=\"1931\">1931<\/span><\/strong> versch\u00e4rfte die Kontrolle seitens des Innenministeriums \u00fcber die Selbstverwaltungen. Nach der Einf\u00fchrung der Eigentumsqualifikation (das Wahlrecht behielten nur Besitzer von Betrieben und Beamte von staatlichen Institutionen) und der Altersbegrenzung (ab 24 Jahren) durften an den Wahlen nur wenige Personen teilnehmen. 1924 hatten 46.000 Einwohner der Stadt Kaunas das Wahlrecht, 1931 waren es nur 27.000. Die wichtigsten oppositionellen Parteien, alle demokratischen Gruppen kritisierten scharf das Gesetz von 1931 und beschlossen, die Wahlen zu boykottieren. Die Lage \u00e4nderte sich aber nicht und die Opposition nahm wieder teil an den Wahlen von 1934. Die Amtszeit der im Jahre 1934 gew\u00e4hlten Selbstverwaltung betrug drei Jahre, die Regierung traute sich aber nicht wegen der erstarkten Opposition neue Wahlen zu verk\u00fcnden und verl\u00e4ngerte somit die Vollmacht der bereits t\u00e4tigen Selbstverwaltungen.<\/p>\n<p>In der Zeit der Ersten Republik Litauens wohnten in Kaunas Vertreter vieler Nationen: nach Angaben aus dem Jahre 1923 waren 59% der Einwohner Litauer, 27% Juden, 4,5% Polen, 3,5% Deutsche, 3,2% Russen. Den Litauern gelang es nicht, in den demokratischenen Wahlen die Mehrheit im Stadtrat zu bekommen und nationale Minderheiten zu \u00fcbertreffen. Die Litauer nahmen sehr z\u00f6gernd an den Wahlen teil, Juden, Polen, Russen oder Deutsche waren viel besser organisiert und hatten sehr starke Gemeinden. Erst als im Jahre <strong>1931<\/strong> das Selbstverwaltungsgesetz von den V\u00f6lkischen ge\u00e4ndert wurde, gelang es den Litauern die Wahlen von 1931 und 1934 zu gewinnen. Dieses Gesetz legte fest, dass die Ratsmitglieder die Litauische Sprache in Wort und Schrift beherrschen m\u00fcssen. Au\u00dferdem, ein Drittel des Rates (12 Mitglieder) wurde von der Regierung gestellt, da Kaunas Hauptstadt war.<\/p>\n<p>Die Selbstverwaltung der Ersten Republik in Kaunas musste sich anstrengen, damit aus der verarmten Nachkriegsstadt ein politisches, kulturelles und wirtschaftliches Zentrum wird. Elektrifizierung, Verlegung der Kanalisation, Stra\u00dfenbau, Gr\u00fcndung von neuen Schulen und andere Aufgaben verlangten gro\u00dfe Investitionen und viel Einsatz.<\/p>\n<p>Nach der sowjetischen Okkupation am 15. Juni 1940 wurden die Selbstverwaltungen aufgel\u00f6st. Die Mitarbeiter wurden entlassen oder deportiert. Schon am 18. Juni wurden der Gro\u00dfteil der B\u00fcrgermeister und alle Bezirksleiter entlassen. An ihre Stelle traten regierungstreue Personen. Zum endg\u00fcltigen Zerfall der bis dahin existierenden Selbstverwaltungen trug der Beschluss der sogenannten Volksregierung vom 16. Juli 1940 \u00fcber die Aufl\u00f6sung von Selbstverwaltungen in allen Bezirken bei. Das Selbstverwaltungsdepartment im Innenministerium lie\u00df die B\u00fcrgermeister und Bezirksleiter selbst in allen Angelegenheiten bestimmen. Man kann sagen, dass ab dem Zeitpunkt nicht mehr die Selbstverwaltungen, sondern B\u00fcrgermeister und Bezirksleiter agierten. Aber auch ihre Funktionen wurden eingeschr\u00e4nkt, die Beamten verloren an Bedeutung. Zu der wahren Macht wurden die kommunistischen Parteien in den St\u00e4dten und Provinzen, ihre Funktion\u00e4re und Repressionsorgane. Im August desselben Jahres wurde die Unterordnung von Selbstverwaltungen ge\u00e4ndert. Das Selbstverwaltungsdepartment wurde vom Innenministerium getrennt und dem Volkskommissar der Kommunalwirtschaft zugewiesen. Auf solche Weise blieben den Selbstverwaltungen nur wirtschaftliche Funktionen und sie wurden den Exekutivkommitees der UdSSR sehr \u00e4hnlich. Das ZK der KP Litauens best\u00e4tigte am 12. November <strong><span id=\"1940\">1940<\/span> <\/strong>den Erlass des Hochrates der Litauischen SR wegen der Gr\u00fcndung der Exekutivkommitees. Das bis dahin g\u00fcltige Selbstverwaltungsgesetz von 1931 wurde au\u00dfer Kraft gesetzt. Nach dem Krieg wurden die Deputiertenr\u00e4te der Arbeiter gegr\u00fcndet. Die ersten sowjetischen Wahlen fanden in Litauen am 18. Januar <strong><span id=\"1948\">1948<\/span><\/strong> statt. Die R\u00e4te hatten keine Macht mehr, da alle wichtigen Entscheidungen den Forderungen der \u00f6rtlichen KP oder der h\u00f6heren Institutionen gerecht werden mussten. Die Aufgabe von R\u00e4ten bestand darin, die Politik der Kommunistischen Partei lokal umzusetzen, entsprechende kulturelle und politische T\u00e4tigkeit auszu\u00fcben, die Einhaltung der Gesetze zu gew\u00e4hrleisten.<\/p>\n<p>Die ersten freien und demokratischen Wahlen nach 1924 fanden in Litauen am 24. M\u00e4rz <strong>1990<\/strong> statt. Gem\u00e4\u00df dem Selbstverwaltungsgesetz vom 12. Februar <span id=\"1990\">1990<\/span> wurden die Selbstverwaltungen in zwei Stufen eingeteilt: Selbstverwaltungen der unteren Stufe \u2013 Gemeinden, Siedlungen, Bezirksst\u00e4dte \u2013 und der h\u00f6heren Stufe \u2013 Bezirke, Kreise, St\u00e4dte. Die Selbstverwaltung von Kaunas bekam den Status der h\u00f6heren Stufe. Die im Jahre 1990 in Kaunas gew\u00e4hlte Selbstverwaltung hie\u00df zuerst der Volksabgeordnetenrat der Stadt Kaunas (100 Abgeordnete), seit April 1990 \u2013 Rat der Stadt Kaunas, seit Juli 1994 \u2013 Rat der Selbstverwaltung der Stadt Kaunas. Zum ersten B\u00fcrgermeister wurde am 15. Mai 1990 Vidmantas Adomonis gew\u00e4hlt. Am 7. Juli <strong><span id=\"1994\">1994<\/span><\/strong> trat das Selbstverwaltungsgesetz der Republik Litauen in Kraft, das bis jetzt noch g\u00fcltig ist.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Dr. Rasa Varsackyt\u0117 Die Entwicklung der Selbstverwaltungsinstitutionen der Stadt Kaunas Als Geburtstag der Stadt Kaunas sollte nicht das Jahr 1361 gelten, als in den Chroniken von Kreuzrittern die Burg von Kaunas zum ersten Mal erw\u00e4hnt wurde, sondern der Februar von 1408, als der Gro\u00dff\u00fcrst Vytautas der Stadt am Nemunas das Magdeburger Recht verlieh. 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